Wird die psychotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse bezahlt?
Die psychotherapeutische Behandlung kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn Ihr Hausarzt mit FMH Allgemeiner / Innerer Medizin oder Ihr Psychiater eine ärztliche "Anordnung psychologische Psychotherapie" ausstellt. Dabei kann Ihr Arzt (Hausarzt oder Psychiater) zweimal ein "Paket" zu je maximal 15 Sitzungen anordnen: maximal somit 30 Sitzungen.